Eine Akkreditierung im Darmkrebsvorsorgeprogramm des Kantons Luzern ist möglich, wenn Sie folgende fachliche Voraussetzungen erfüllen (vgl. Programmrichtlinien, Kapitel 18, Pflichtenhefte Leistungserbringende):
Grundversorgende (Hausarztmedizin, Gynäkologie)
- Zulassung als Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin FMH oder praktische Ärztin/praktischer Arzt im Kanton Luzern
- Berufsausübungsbewilligung und Betriebsbewilligung im Kanton Luzern
- Ordnungsgemässe CME (Continiuing Medical Education)
Gastroenterologie
- Titel FMH Gastroenterologie und/oder eine anerkannte äquivalente Ausbildung (MEBEKO)
- Erfüllen der Vorgaben der Schweiz. Gesellschaft für Gastroenterologie (SGG) zur Durchführung von Koloskopien (inkl. geforderte jährliche Mindestzahl) und zur Sedierung
Apotheken
- Offizinaapotheker/innen FPH, Spezialapotheker/innen FPH, eidg. dipl. Apotheker/innen oder äquivalentes Diplom
- Berufsausübungsbewilligung und Betriebsbewilligung im Kanton Luzern
Voraussetzung für die Akkreditierung ist die obligatorische Fortbildung, die Teil des Programms ist.