Häufige Fragen

  • Warum werde ich zur Darmkrebsvorsorge eingeladen?
    Der Kanton Luzern führt ein systematisches Darmkrebsvorsorgeprogramm durch. Alle im Kanton Luzern wohnhaften symptomfreien Personen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren werden dazu eingeladen. 
  • Weshalb habe ich noch keine Einladung erhalten?
    Die Einladungen zum Darmkrebsvorsorgeprogramm werden gestaffelt und nicht an alle Personen gleichzeitig verschickt. So stellt der Kanton Luzern sicher, dass die Menge der Tests an die Kapazitäten der Labore, der Grundversorgerpraxen sowie der Fachpersonen angepasst wird, damit möglichst keine Verzögerungen bei allfälligen Nachuntersuchungen entstehen. 
  • Kann ich auch ohne Einladung am Vorsorgeprogramm teilnehmen?
    Auch wenn Sie keine Einladung erhalten haben, können Sie sich (sofern Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind) zur Vorsorge anmelden. Sie können dies in allen Apotheken sowie in hausärztlichen oder gynäkologischen Praxen tun, die sich am Vorsorgeprogramm des Kantons Luzern beteiligen. Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken und Praxen finden Sie hier.
  • Ist die Teilnahme am Programm freiwillig?
    Ja. Wer sich beim Programmzentrum definitiv abmeldet, wird nicht mehr eingeladen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig wieder zur Darmkrebsvorsorge anzumelden.
  • Ich hatte eine Darmspieglung vor sieben Jahren. Kann ich trotzdem am Vorsorgeprogramm teilnehmen?
    Bei Personen ab 50 Jahren mit einem durchschnittlichen Darmkrebsrisiko wird eine Darmspiegelung alle zehn Jahre empfohlen. Wurden anlässlich der letzten Spiegelung keine grösseren oder relevanten Befunde entdeckt, dürfen Sie zehn Jahre nach der letzten Untersuchung (sofern Sie bis dann noch nicht 70 Jahre alt sind) wieder am Vorsorgeprogramm teilnehmen. Brauchen Sie hingegen aus medizinischen Gründen häufigere Darmspiegelungen, müssen diese ausserhalb des Programms erfolgen. 
  • Wie oft kann ich eine franchisebefreite Vorsorge-Darmspiegelung durchführen?

    Eine Screening-Koloskopie kann nur alle zehn Jahre über das Programm franchisebefreit abgerechnet werden. Wenn die Koloskopie nicht bzw. nur unvollständig durchgeführt werden kann, muss die Wiederholung ausserhalb des Programms nach TARMED und mit Franchise abgerechnet werden. Die korrekte Darmvorbereitung mit Abführmittel vor der Koloskopie ist daher sehr wichtig und Voraussetzung für eine hochstehende Untersuchung.

  • Ich hatte vor weniger als zehn Jahren eine Darmspiegelung. Kann ich nun bereits wieder einen Blut-im-Stuhl Test machen?
    Nein. Nach einer erfolgten Darmspiegelung kann erst nach zehn Jahren wieder eine nächste Vorsorgeuntersuchung im Rahmen des Kantonalen Programms durchgeführt werden. Haben Sie ein durchschnittliches Darmkrebsrisiko, ist vorher keine weitere Vorsorgeuntersuchung nötig – auch kein Stuhltest. Hat Ihnen hingegen Ihr Magendarm-Spezialist mitgeteilt, dass Sie häufigere Darmspiegelungen benötigen, dann erfolgen diese ausserhalb des Programms.
  • Muss ich bei der Durchführung des Stuhl-Tests etwas beachten?
    Bitte beachten Sie die beiliegende Gebrauchsanweisung. Schicken Sie das Teströhrchen innerhalb von 24 Stunden nach Entnahme der Stuhlprobe mit dem Rücksendecouvert zurück. Wichtig ist, dass der Test nicht bei blutungsaktiven Hämorrhoiden oder bei Frauen während der Menstruation durchgeführt wird.
  • Was ist, wenn kein Blut im Stuhl entdeckt wird?
    Mit grosser Wahrscheinlichkeit liegt kein Darmkrebs vor. Da aber selbst grössere Vorstufen gelegentlich nicht bluten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, den Test alle zwei Jahre zu wiederholen. Dieser wird Ihnen dann mit einer Einladung zur erneuten Teilnahme direkt zugestellt. 
  • Wie geht es weiter, wenn Blut im Stuhl festgestellt wird?
    Wir kontaktieren Sie schriftlich. Um das weitere Vorgehen zu besprechen, wird Ihre ärztliche Praxis mit Ihnen Kontakt aufnehmen oder Sie melden sich direkt bei ihr. Der Darm sollte unbedingt innerhalb der kommenden drei Monate untersucht werden. Nicht selten werden dann Krebsvorstufen gefunden, die direkt abgetragen werden können. 
  • Ist eine Darmspiegelung schmerzhaft und können Komplikationen auftreten?
    Eine Darmspiegelung ist in der Regel nicht schmerzhaft, da Sie üblicherweise ein Medikament erhalten und während der Untersuchung schlafen. Das Risiko von Komplikationen ist sehr klein (bei weniger als 2 von 1000 Darmspiegelungen). Wenn Polypen entfernt werden müssen, kann es in seltenen Fällen zu Verletzungen des Darms oder zu Blutungen kommen.
  • Was ist, wenn jemand aus meiner Familie bereits einmal an Darmkrebs erkrankt war?
    In solchen Situationen ist die Darmspiegelung dem Blut-im-Stuhl Test klar vorzuziehen. Es könnte eine genetische Vorbelastung vorliegen. In diesem Fall ist eine persönliche Beratung bei einer medizinischen Fachperson sinnvoll.
  • Was ist, wenn ich bereits von Darmkrebs betroffen bin?
    Wenn Sie derzeit aufgrund einer Darmkrebserkrankung bereits in einer Behandlung oder Nachsorge sind, ist die Teilnahme am Programm nicht möglich. 
  • Was passiert, wenn Darmkrebs diagnostiziert wird?
    Glücklicherweise ist Darmkrebs, der bei der Vorsorge gefunden wird, sehr häufig in einem Frühstadium und ohne Chemotherapie heilbar. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Auch der Beratungs- und Informationsdienst der Krebsliga Zentralschweiz steht Ihnen unterstützend zur Verfügung.
  • Welche Kosten werden genau übernommen?

    FIT: Das Labor führt die Abrechnung der Stuhltests direkt mit den Krankenkassen durch. Die am Programm teilnehmenden Personen bezahlen lediglich einen Selbstbehalt von 10 %. Die Kosten für die Beratung nach positivem Stuhltest sowie die sekundäre Koloskopie sind im Programm auch franchisebefreit.

    Koloskopie: Die Fachpersonen der Gastroenterologie rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Für die Teilnehmenden fällt der Selbstbehalt von 10 % für die Koloskopie zwischen CHF 50.- und 150.- an und die Kosten für die Abführmittel zur Vorbereitung (ca. CHF 25.-). Hinzu kommt gegebenenfalls noch der Selbstbehalt einer vorangehenden ärztlichen Beratung zur Screening-Methoden.

     

     

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Dienststelle Gesundheit und Sport
Kanton Luzern


Telefon
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darmkrebsvorsorge@lu.ch

 

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